Der "Diensthund" der 3./84 von Axel Mühlbauer | ||
Es gab in der Bundeswehr die einmalige Situation, dass ein abgerichteter
Schäferhund, nach psychologischem Gutachten durch einen Stabsarzt, erstmals die Erlaubnis erhielt sich einer Kampfkompanie anzuschließen und dort täglich aufzuhalten, aufgrund des Befundes im Gutachten : [Zitat] ..ist davon auszugehen, das der Hund .. uniformierten Soldaten gegenüber wohl gesonnen ist ! Vorgebracht von Spieß Schneider in 4-facher Ausfertigung,
beantragt mit
Stellungnahme von Nachdem das Tier jedoch bei Dunkelheit
dem KpChef H Proschko den Zugang zum
Kompaniegebäude Gleichzeitig muss der Hund die „wahre Macht des Winkels“ erkannt haben, da er
sich ab sofort bei Nebenbei sei erwähnt, dass der „Schreibstubenkalli“ wesentlich effektiver
arbeitete, besonders wenn Werdegang: Die Dokumente zum Vorgang Hund |
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Der
Antrag an den Kommandeur, mit handschriftlichen Kommentaren und der
gleichzeitig erteilten Genehmigung.
- Stellungnahme KpChef genehmigt gem. Bedingungen 3./84 -KpChef- v. 28.02.1986 Löchel
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Die Stellungnahme des |
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Die Bestätigung des BMVg und das
psychologische Hundegutachten sind nur beim Stab 84 vorhanden gewesen. Vielleicht ist diese noch in der Stammakte des Hundes vorhanden. Ja, für den Hund ist eine Stammakte angelegt worden - ohne Besoldungsansprüche und Verzicht auf Ansprüche jedweder Art bei Verletzungen des Tieres, etc. Axel Mühlbauer |
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